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Photovoltaik-Netzanschluss bei Creos: Vorgehensweise und Schritte im Jahr 2026

Photovoltaik-Netzanschluss bei Creos: Vorgehensweise und Schritte im Jahr 2026

Photovoltaik

Antrag auf myCreos, Meldung ab 800 W, Ein- oder Zwei-Zähler-Lösung, Inbetriebnahme und Verkauf des Überschusses: die Schritte für den Anschluss Ihrer Solaranlage.

Veröffentlicht am:

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8 Min. Lesezeit

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Emma

Eco Habitat Lux

Installateur für erneuerbare Energien in Luxemburg — Photovoltaik, Wärmepumpe, Ladestation, Speicherbatterie und Elektrizität. Mehr als 2.000 realisierte Installationen.

Kurz gesagt: In Luxemburg muss jede Photovoltaikanlage ab 800 W beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bei Creos wird der Anschluss online über myCreos beantragt, oft durch Ihren Elektriker, und erfolgt dann in fünf Schritten. Wichtiger Punkt: Nehmen Sie die Anlage niemals ohne die Zustimmung von Creos in Betrieb, da sonst eine Abschaltung über den Smarty-Zähler droht.

Der Creos-Photovoltaik-Netzanschluss ist der Schritt, der Ihre montierten Paneele in eine Anlage verwandelt, die legal Strom erzeugt. Er ist einfach, wenn er gut vorbereitet ist, führt jedoch zu Blockaden, wenn ein Vertrag fehlt. Hier finden Sie das vollständige Vorgehen, die beiden Zählerlösungen, die Bedingungen für die Inbetriebnahme und den Verkauf des Überschusses.

1. Muss man seine Photovoltaikanlage bei Creos melden?

Ja, sobald die Leistung 800 W erreicht. Jede Erzeugungsanlage mit mindestens 800 W muss beim Netzbetreiber gemeldet werden. Balkonkraftwerke mit weniger als 800 W unterliegen diesem Verfahren nicht.

Für eine Dachanlage ist die Meldung daher immer obligatorisch. Sie ist auch Voraussetzung für Ihren Einspeisevertrag und indirekt für Ihren Klimabonus.

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2. Wie beantrage ich den Photovoltaik-Anschluss auf myCreos?

Der Antrag erfolgt online über das myCreos-Kundenportal. Creos empfiehlt, diesen gemeinsam mit Ihrem Elektriker auszufüllen. Dieser kann ihn auch in Ihrem Namen einreichen.

Was Sie wissen sollten:

  • Es müssen keine Dokumente beigefügt werden, es sei denn, es handelt sich um einen neuen Anschlussantrag.

  • Eine Energy ID ist erforderlich für Anträge und Änderungen des Netzanschlusses. Sie wird auf der Plattform Leneda erstellt.

  • Prüfen Sie parallel bei Ihrer Gemeinde, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Guichet.lu empfiehlt dies für jede Anlage.

Bei Eco Habitat Lux bereiten wir dieses Dossier bereits bei der Angebotserstellung gemeinsam mit Ihnen vor, damit der Netzanschluss die Inbetriebnahme nicht verzögert.

Ein-Zähler- oder Zwei-Zähler-Lösung: Was soll man wählen?

Creos bietet zwei Konfigurationen an. Für ein Haus mit Eigenverbrauch ist die Ein-Zähler-Lösung die gängigste.

Die Bedingungen für die Ein-Zähler-Lösung

Sie ist in der großherzoglichen Verordnung vom 30. Juni 2023 vorgesehen. Vorausgesetzt wird:

  • eine Anlage mit Eigenverbrauch;

  • eine Gesamtleistung der Wechselrichter von ≤ 30 kVA (27 kW bei cos φ 0,9);

  • ein Vertrag über eine variable Einspeisevergütung mit einem Stromversorger;

  • ein Anschluss an einen einzigen intelligenten Zähler (Smart Meter) in Niederspannung;

  • die Tarifoption „Flat-Rate“ darf nicht gewählt worden sein;

  • gleichzeitig Netznutzer und Betreiber der Anlage zu sein.

Zu beachten:

→

Es müssen keine Dokumente beigefügt werden, es sei denn, es handelt sich um einen neuen Anschlussantrag.

→

Eine Energy ID ist für Anträge und Änderungen von Anschlüssen erforderlich. Sie wird auf der Leneda-Plattform erstellt.

Sie gilt nicht für Anlagen mit garantierter Einspeisevergütung.

Vergleich der beiden Lösungen

Kriterium

1-Zähler-Lösung

2-Zähler-Lösung

Regelung

Eigenverbrauch

Insbesondere garantierte Einspeisevergütung

Separater Erzeugungszähler

Nein

Ja

Monatliche Gebühren für den Erzeugungszähler

Keine

Ja

Was gemessen wird

Nur der eingespeiste Überschuss

Die Erzeugung

Volleinspeisung

Nicht möglich

Möglich

Energiegemeinschaft (Energy Sharing)

Nur auf den Überschuss

Je nach Konfiguration

Creos-Arbeiten

Überprüfung, Besichtigung bei Bedarf

Ausführungstermin innerhalb von 30 Tagen

Wenn Sie zwischen Eigenverbrauch und garantierter Einspeisevergütung zögern, lesen Sie unseren Leitfaden Eigenverbrauch oder Einspeisevergütung. Nur der Eigenverbrauch berechtigt zum Klimabonus.

3. Welche Schritte umfasst der Netzanschluss?

Mit der Ein-Zähler-Lösung (Eigenverbrauch)

  1. Prüfung der Unterlagen durch Creos.

  2. Vor-Ort-Termin zur Abstimmung. Dieser Schritt entfällt, wenn der Elektriker den Modus „Beschleunigt – ohne Unterstützung von Creos“ gewählt hat.

  3. Vorbereitende Arbeiten. Sie unterzeichnen die von Creos zugesandten Verträge (Netznutzung und Netzanschluss). Sie schließen außerdem einen Einspeisevertrag mit dem Anbieter Ihrer Wahl ab.

  4. Inbetriebnahme von Creos genehmigt. Der Elektriker sendet die Fertigstellungsmeldung über Smarty PRO, spätestens 7 Tage nach der Inbetriebnahme.

  5. Überprüfung durch Creos, bei Bedarf mit einem Vor-Ort-Termin.

Mit der Zwei-Zähler-Lösung

  1. Prüfung der Unterlagen.

  2. Termin zur Abstimmung.

  3. Vorbereitende Arbeiten und Fertigstellungsmeldung über Smarty PRO.

  4. Kontrolltermin.

  5. Ausführungstermin: Creos führt die Arbeiten innerhalb von 30 Tagen nach Validierung der vorbereitenden Arbeiten durch.

Creos veröffentlicht keine Gesamtdauer für das gesamte Verfahren. Die einzige offizielle Frist beträgt 30 Tage für den Ausführungstermin. Reichen Sie den Antrag daher bereits bei Unterzeichnung des Kostenvoranschlags ein.

Wann kann die Anlage in Betrieb genommen werden?

Vier Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor Strom erzeugt werden darf:

  • die Zustimmung von Creos;

  • die unterzeichneten Nutzungs- und Netzanschlussverträge;

  • der unterzeichnete Einspeisevertrag;

  • die Mitteilung des Lieferanten an Creos über den Vertragsbeginn.

Der Einspeisevertrag wird mit der POD-Nummer abgeschlossen, die in Ihrem Nutzungsvertrag steht. Halten Sie diese griffbereit.

Achtung: Eine Inbetriebnahme ohne Genehmigung von Creos führt zur Unterbrechung der Stromversorgung über den Smart Meter. Warten Sie daher auf das grüne Licht, auch wenn die Paneele bereits montiert sind.

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4. Welche technischen Regeln muss Ihr Installateur einhalten?

Diese Punkte liegen im Aufgabenbereich des Installateurs, aber es ist nützlich, sie zu kennen, um Angebote zu vergleichen.

Anforderung

Creos-Regel

Normen

Gültige TAB, VDE 0100, VDE-AR-N 4105

Unternehmen

In Luxemburg zugelassen

Leistungsreduzierung

Reduzierung auf 30 % der Wirkleistung innerhalb von 5 s auf Anforderung (Relais R1 oder R2 des Smarty)

Einstellung der Wechselrichter

cos φ 0,9 untererregt (bis zu 0,95 bei 4,6 kVA oder weniger)

Netzentkopplungsschutz

Integrierte ENS ausreichend bis zu insgesamt 30 kVA

Zählertafel

Verdrahtung von 10 mm² ausreichend bis 22 kVA, darüber hinaus Anpassung an die TAB-BT

Plomben

Entfernte blaue Creos-Plomben durch rote Plomben ersetzt

Um zu erfahren, welche Fragen Sie einem Installateur stellen sollten, lesen Sie unseren Artikel Wie Sie Ihren Photovoltaik-Installateur in Luxemburg auswählen.

Wie verkauft man den Produktionsüberschuss?

Alles hängt vom gewählten Modell ab.

Beim Eigenverbrauch verbrauchen Sie zunächst Ihre eigene Produktion. Der Überschuss wird an einen Anbieter Ihrer Wahl über einen Vertrag mit variabler Einspeisevergütung verkauft. Dieses Modell berechtigt zum Klimabonus: beispielsweise 5.742 € für 6 kWp.

Unter der garantierten Einspeisevergütung wird der Vertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen. Der Tarif ist ab der ersten Einspeisung für 15 Jahre garantiert, mit einer jährlichen Absenkung für Neuanlagen. Im Jahr 2026 beträgt er laut der Klima-Agence 0,1333 €/kWh für Anlagen bis 10 kWp. Diese Regelung schließt den Klimabonus aus.

Um zu verfolgen, was Sie erzeugen und einspeisen, lesen Sie unseren Artikel Wie Sie die Produktion Ihrer Solarmodule überwachen.

Welche Rolle spielt Ihr Installateur?

Ein guter Installateur montiert nicht einfach nur die Solarmodule. Beim Netzanschluss kann er:

  • den myCreos-Antrag gemeinsam mit Ihnen ausfüllen oder einreichen;

  • falls es das Dossier zulässt, den „beschleunigten“ Modus wählen;

  • die Vorbereitungsarbeiten am Verteilerkasten gemäß den TAB durchführen;

  • die Fertigstellungsmeldung über Smarty PRO innerhalb von 7 Tagen übermitteln;

  • prüfen, ob alle Verträge vor der Inbetriebnahme unterzeichnet sind.

Bei Eco Habitat Lux koordinieren wir auch die Förderungen. Als eingetragener Zwischenantragsteller können wir den Klimabonus direkt von Ihrer Rechnung abziehen: siehe unseren Leitfaden zur Photovoltaik-Vorfinanzierung.

Welche technischen Regeln muss Ihr Installateur einhalten?

Anforderung

Creos-Regel

Normen

Gültige TAB, VDE 0100, VDE-AR-N 4105

Unternehmen

In Luxemburg zugelassen

Leistungsreduzierung

Auf Anforderung innerhalb von 5 s auf 30 % der Wirkleistung absenken (Relais R1 oder R2 des Smarty)

Einstellung der Wechselrichter

cos φ 0,9 untererregt (bis zu 0,95 bei 4,6 kVA oder weniger)

Netzentkopplungsschutz

Integrierter NA-Schutz ausreichend bis zu insgesamt 30 kVA

Richtwerte, die je nach Ihrem Projekt und den geltenden Bedingungen anzupassen sind.

5. Häufig gestellte Fragen

Muss ich ein Balkonkraftwerk bei Creos melden?

Die Meldepflicht gilt für Anlagen ab 800 W. Ein Balkonkraftwerk mit weniger als 800 W fällt nicht unter dieses Verfahren.

Wer stellt den Netzanschlussantrag auf myCreos?

Sie selbst oder Ihr Elektriker in Ihrem Namen. Creos empfiehlt, diesen gemeinsam mit ihm auszufüllen. Eine Energy ID ist erforderlich.

Wie lange dauert der Anschluss bei Creos?

Creos gibt keine pauschale Gesamtdauer an. Bei der Zwei-Zähler-Lösung führt Creos seine Arbeiten innerhalb von 30 Tagen nach Validierung der Vorarbeiten durch. Bei der Ein-Zähler-Lösung kann der Steuerungstermin im Modus „Beschleunigt“ entfallen.

Was passiert, wenn ich die Anlage ohne Zustimmung von Creos in Betrieb nehme?

Creos unterbricht die Stromversorgung über den Smart Meter. Warten Sie auf die Genehmigung, die unterzeichneten Verträge und die Benachrichtigung des Stromlieferanten.

Benötigt man einen Erzeugungszähler für den Eigenverbrauch?

Nein, sofern Sie die Bedingungen der Ein-Zähler-Lösung erfüllen: Eigenverbrauch, Wechselrichter mit maximal 30 kVA, Vertrag über eine variable Einspeisevergütung und ein einziger Smart Meter. Dadurch sparen Sie die monatlichen Gebühren für einen Erzeugungszähler.

An wen kann ich meinen Überschussstrom verkaufen?

Beim Eigenverbrauch an den Stromlieferanten Ihrer Wahl über einen Vertrag mit variabler Einspeisevergütung. Bei einer garantierten Einspeisevergütung wird der Vertrag mit dem Netzbetreiber geschlossen.

Ein Anschluss ohne böse Überraschungen

Eco Habitat Lux, Installateur in Ehlange/Mess, bereitet Ihr Projekt von Anfang bis Ende vor: Planung, Montage, Anschluss und Beihilfen. Entdecken Sie unsere Photovoltaik-Lösungen und alle Prämien und Beihilfen, und fordern Sie Ihr kostenloses Angebot an oder rufen Sie uns unter +352 276 424 69 an.

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© 2026 Eco Habitat Lux — Bauer Energie · MwSt. LU33048528 · Niederlassungsgenehmigung B253666

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